
vom 08.03.2012
Die Mitgliederversammlung der Bürgergesellschaft Gaimersheim e. V. beschließt folgende Geschäfts- und Beitragsordnung:
Vorbemerkung: Die in dieser Geschäfts- und Beitragsordnung in männlicher Form gewählten Bezeichnungen schließen ebenso die weiblichen Vertreter mit ein.
Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen. Beantragt ein Mitglied geheime Abstimmung, so ist diesem Antrag zu entsprechen.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Vor jeder Versammlung werden Anwesenheitslisten ausgelegt, in die sich die Mitglieder und Gäste eintragen.
Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen wird ein Wahlausschuss gebildet, der aus mindestens zwei Personen besteht, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sofern niemand Widerspruch erhebt, erfolgen die Wahlen in offener Abstimmung.
Während der Durchführung von Wahlen obliegt die Versammlungsleitung dem Wahlleiter. Er stellt das Abstimmungsergebnis fest und gibt es der Versammlung bekannt.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister und der Schriftführer werden einzeln gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Werden mehr als zwei Kandidaten zur Wahl gestellt und erreicht keiner dieser Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen, so werden die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen in einem zweiten Wahlgang erneut zur Wahl gestellt. Alle übrigen Kandidaten scheiden aus.
Ergibt auch die Stichwahl Stimmengleichheit, entscheidet das Los, das vom Wahlleiter gezogen wird.
Die Durchführung der Wahl und das Ergebnis sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Wahlleiter zu unterschreiben ist. Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über sonstige Fragen, die sich bei der Feststellung des Wahlergebnisses ergeben.
Die Niederschrift ist während der Dauer der Wahlperiode aufzubewahren.
Die jeweils pro Stunde empfangene Hilfeleistung anfallende Gebühr von 10 €, bzw. 5 € pro halbe Stunde, wird automatisch per Bankeinzug – frühestens ab dem 3. Tag nach der Buchung – nach Abgabe der Leistungsnachweise im Büro bzw. bei den monatlichen Mitgliedertreffen eingezogen.
Auszahlungen für erbrachte Hilfeleistungen in Höhe von 8,60 € pro Stunde (4,30 € pro halbe Stunde) bzw. Gutschriften erfolgen frühestens ab dem 3. Tag nach der Buchung.
Eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 38 Cent pro Kilometer kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Leistungsnehmer und Leistungserbringer angesetzt werden und ist vom Leistungsempfänger sofort bar an den Leistungserbringer auszuzahlen. Eine Abrechnung durch den Verein ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Gutscheine für Hilfeleistungen können nur zur Verrechnung auf dem Gutschriftenkonto des Mitglieds, nicht jedoch zur Barauszahlung verwendet werden.
Aus steuerrechtlichen Gründen beträgt der Höchstbetrag für die jährliche Leistungsauszahlung 2.400 € (sog. Übungsleiterpauschale).
Bei der Jahreshauptversammlung wird der Gutschriftenkontostand den Mitgliedern zum Ende des abgelaufenen Jahres ausgehändigt.
Bei Tod eines Mitglieds wird das Gutschriftenkonto von dem im Aufnahmeantrag angegebenen Abtretungsempfänger übernommen bzw. an ihn ausgezahlt.
Eine Unfallversicherung der Mitglieder besteht bei Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen des Vereins bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg.
Weiterhin besteht eine Haftpflichtversicherung, die auch Schadensfälle der Mitglieder untereinander regelt. Darüber hinaus besteht eine Vollkaskoversicherung bei Schäden am Fahrzeug sowie eine Versicherung bei Verlust des Schadenfreiheitsrabatts, wenn ein Mitglied mit einem Fahrzeug im Auftrag der Seniorengemeinschaft einen Schaden erleidet oder verursacht.
Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) mit zweimonatiger schriftlicher Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand möglich.
Der Jahresmitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme fällig und wird fortlaufend jeweils am 28. Februar des Geschäftsjahres per Einzugsermächtigung eingezogen.
Er beträgt:
34 € pro Person
48 € bei Ehepaaren (auch für Lebenspartner)
50 € bei Institutionen und Familien
Bei Personen, die nach dem 28. Februar eintreten, wird der Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen nach dem Eintrittsdatum abgebucht.
Nach Eintritt in die Bürgergesellschaft Gaimersheim ist ein Erhalt von Leistungen erst nach Ablauf einer Mitgliedszeit von drei Monaten möglich. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
Grundsätzlich wird der volle Jahresmitgliedsbeitrag fällig – unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts.
Aktualisiert am 09.01.2024

Bürgergesellschaft Gaimersheim e.V.
Obere Marktstraße 8
85080 Gaimersheim
Öffnungszeiten Büro
Freitag: 10-12 Uhr
Telefon: 08458 / 3889093
Email: info@bg-gaimersheim.de
Website: bg-gaimersheim.de
Mit freundlicher Unterstützung von:





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